Kinderschutzfachkraft

Kinder haben das Recht auf Geborgenheit und Schutz, auf Entwicklung, Förderung und Partizipation. Die Wahrung des Kindeswohls ist eine wichtige Aufgabe von ErzieherInnen und pädagogischen Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Kinder– und Jugendhilfe.

Inhalte

 

Im Rahmen des Qualifizierungskurses „Kinderschutzfachkraft“ werden die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die verbindliche Arbeit im Kinderschutz sowie Konzepte und Erfahrungen aus dem Bereich der Feststellung und Vermeidung von Kindeswohlgefährdung vermittelt und beraten. Besonderer Schwerpunkt bildet dabei die Vermittlung von Instrumenten und Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung sowie die Vorbereitung auf Elterngespräche.

Der Kurs umfasst die nachfolgenden Module:

Modul 1: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen im Kinder- und Jugendschutz (16 Stunden)
Modul 2: Kooperationen im Rahmen lokaler Netzwerke (16 Stunden)
Modul 3: Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Sicht (16 Stunden)
Modul 4: Kindeswohlgefährdung erkennen, beurteilen und handeln (16 Stunden)
Modul 5: Fallmanagement im Kinder- und Jugendschutz (16 Stunden)
Modul 6: Unterstützungsangebote für Eltern (Elternarbeit) (8 Stunden)
Modul 7: Abschlusskolloquium (6 Stunden)

Durchführung

Die Qualifizierung wird an zwölf Tagen, freitags und samstags durchgeführt. Die Ausbildung erfolgt in den Räumlichkeiten des Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft (EBG).

Voraussetzung für das Zustandekommen des Kurses ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 12 Personen.

Zugangsvoraussetzung

Eine Teilnahme ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Abgeschlossene Ausbilung in einem pädagogischen Beruf (mind. DQR-Stufe 6) sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Die vollständige Zulassungsordnung finden sie hier.

Abschluss

Die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft schließt mit einem Zertifikat ab. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates ist die Teilnahme an den ausgewiesenen Modulen sowie die verbindliche Teilnahme am Abschlusskolloquium einschließlich der Präsentation einer bearbeiteten Aufgabenstellung aus dem Handlungsfeld der Kinderschutzfachkraft.

Qualifizierungsentgeld

Die Kursgebühr beläuft sich auf 870,00 Euro und ist nach der Hälfte der angesetzten Kurslaufzeit zu entrichten. Für die Rechnungslegung ist zusammen mit der Anmeldung das Kostenübernahmeformular sowie ggf. die Kostenübernahmeerklärung ausgefüllt einzureichen.

Eine Teilfinanzierung der Kursgebühren ist für Erwerbstätige über das Bundesprogramm „Bildungsprämie – Bildungsgutschein“ möglich.

Termine

Modul Teil I Teil II
Rechtliche Grundlagen & Rahmenbedingungen im Kinderschutz 27.09.2024 28.09.2024
Kooperationen im Rahmen lokaler Netzwerke 18.10.2024 25.10.2024
Kindeswohlgefährdung aus medizinischer Sicht 19.10.2024  26.10.2024
Erkennen, Beurteilen, Handeln 08.11.2024 09.11.2024
Fallmanagement im Kinderschutz 22.11.2024 23.11.2024
Unterstützungsangebote für Eltern 06.12.2024  
Abschlusskolloquium 07.12.2024  

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