BAföG & Stipendien

Finde mit uns einen Weg das Studium finanziell abzusichern. Wir geben Dir hier eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten.

100%

unserer Studenten finanzieren sich ihr Studium mit dem Projektpartner

60%

unserer Studenten haben Anspruch auf private oder staatliche Stipendien

71%

unserer Studenten haben Anspruch auf einen günstigen KfW-Bildungskredit

Unsere Hilfe

01. BEWERBEN

Noch im Zulassungsverfahren erfragen wir, ob Du bereits ein Stipendium beantragt hast, oder  Unterstützung bei der Vermittlung zur Finanzierung Deines Studiums benötigst. 

02. Vermitteln

Angepasst auf Deine persönlichen Bedürfnisse vermitteln wir Dir aus einer Vielzahl an Möglichkeiten eine passende Unterstützung.

03. Finanzieren

Ob Stipendium, Bafög oder KfW-Kredit haben eines gemeinsam: sie sind eine Investition in Deine Zukunft.  

Förderungen

BAföG oder Stipendien

Trotz Einkommen haben viele unserer Studierenden Anspruch auf BAföG. Wir vermitteln gern einen ersten Kontakt und geben einen Überblick über Stipendienprogramme.

Steuervergünstigungen

Kosten unseres Studiums können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, sofern das Studium nachweislich dem beruflichem Fortkommen dient.

KfW-Bildungskredit

Unabhängig von Einkommensgrenzen können Studierende auch einen Studien- oder Bildungskredit über die KfW erhalten. Wir beraten Sie gern.

BAföG

 

Der Anspruch auf BAföG steht in Abhängigkeit von sozialen Faktoren und wird für Studierende an der Steinbeis Hochschule vom Studentenwerk Magdeburg individuell errechnet. Grundsätzlich haben Studierende der Steinbeis Hochschule mit Einkommen Anspruch auf Förderung. Entscheidend ist die Trennung zwischen ausbildungsrelevantem Einkommen und Nebenverdienst.

Zum Wintersemester 2022/2023 hat der Bundestag eine Anhebung der BAföG-Sätze und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises beschlossen.
Wer bisher kein BAföG bekommen hat oder hätte, könnte aufgrund der Anhebung jetzt Anspruch haben! Die Änderungen gibt es als Übersicht hier.

Die Möglichkeiten der Förderung sind Bestandteil im Zulassungs & Informationsgespräch. Sprich uns auf das Thema BAföG einfach an und wir stellen einen ersten Kontakt her.

 

Stipendien

Das Aufstiegs- und das Weiterbildungsstipendium sind Stipendienprogramme die von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag und mit Mitteln des BMBF betreut werden.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist ein Förderprogramm, das sich an engagierte Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Praxiserfahrung richtet und diese bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt.

Die genauen Voraussetzungen und aktuelle Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie auf der SSB-Webseite.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm, das sich an junge Menschen mit einer besonders erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung richtet und diese bei der weiteren beruflichen Qualifizierung unterstützt. Über das Stipendium werden fachliche Lehrgänge, fachübergreifende Weiterbildungen sowie berufsbegleitende Studiengänge gefördert. Für die Förderung eines Studiums gelten besondere Bedingungen. Diese sowie die weiteren Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der SSB-Webseite.

Steuerliche Absetzung von Studienkosten

Absetzbarkeit der Studienkosten als Werbungskosten (Zweitstudium)

Kosten des berufsbegleitenden Studiums können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, sofern das Studium nachweislich dem beruflichen Fortkommen dient und dem berufsbegleitenden Studium bereits ein angeschlossenes Erststudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, können alle Kosten die mit dem Studium in Zusammenhang stehen als Werbungskosten steuerlich gelten gemacht werden. Dazu zählen z. B.:

  • Studiengebühren, Semestergebühren, Prüfungsgebühren etc.,
  • Fahrtkosten für Fahrten zum Studienort,
  • Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur (Lehrbücher, Fachzeitschriften), Computer, Büromaterial sowie Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer,
  • Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen und Exkursionen,
  • Zinsen für ein Bildungsdarlehen (z.B. KfW-Kredit).

Absetzbarkeit der Studienkosten als Sonderausgaben (Erststudium)

Alternativ zur Geltendmachung von Werbungskosten für ein Zweitstudium, können Studienkosten auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein Erststudium handelt und das Studium nicht vom Arbeitgeber veranlasst wurde.

In diesem Fall ist es gemäß Bundesfinanzministerium seit Januar 2012 möglich, die Kosten für ein Erststudium bis zu einer Höhe von insgesamt 6.000 € am Ende des Jahres als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen.

Lassen Sie sich bezüglich verbindlicher Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Studienkosten von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt beraten.

Bildungs- oder Studienkredit

Die Finanzierung des Studiums ist auch über Kredite der KfW-Bank möglich. Über die KfW erhalten Studierende günstige Kredite für ein Erst- und Zweitstudium, ein postgraduales Studium oder eine Promotion.

Unabhängig vom Einkommen / Vermögen können Sie über den KfW-Studienkredit eine Unterstützung von mind. 100 Euro bis höchstens 650 Euro pro Monat erhalten. Eine günstige Alternative zum Studienkredit ist der KfW Bildungskredit. Die Unterstützung beläuft sich maximal auf aumonatlich 300 Euro. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.