Pädagogische Fachkraft

Eine neue Chance für pädagogisch Interessierte: Fachspezifische Zusatzqualifizierung für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen (Zertifikat) 

Voraussetzungen

Im Kinderförderungsgesetz § 21, Abs. 3 des Landes Sachsen-Anhalt ist das Anforderungsprofil an pädagogische Fachkräfte festgeschrieben. Gemäß Kinderförderungsgesetz gelten als geeignete pädagogische Fachkräfte neben staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern auch die folgenden Personenengruppen: Personen mit einem Hochschulabschluss der Niveaustufen 6 und höher des Deutschen Qualifikationsrahmens auf den Gebieten der Pädagogik, insbesondere der Früh- oder Kindheitspädagogik, der sozialen Arbeit sowie verwandten Gebieten ODER Personen mit einem pädagogischen Fachschulabschluss.


Eine Übersicht der beruflichen Voraussetzungen finden Sie hier. Neben einem Hochschul- oder pädagogischen Fachschulabschluss müssen Personen für die Eignung zur pädagogischen Fachkraft zusätzlich die folgenden Bedingungen nachweisen: Mindestens ein Jahr praktische Tätigkeit im Bereich der Betreuung, Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern in einer Tageseinrichtung und  eine fachspezifische Aus-, Fort- oder Weiterbildungen im Umfang von 60 Stunden absolviert haben.

Qualifizierungslehrgang

Der durch das Steinbeis-Institut angebotene Qualifizierungslehrganglehrgang „Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichten“ erfüllt inhaltlich die Voraussetzungen an die im Kinderförderungsgesetz benannte fachspezifische Aus-, Fort- oder Weiterbildung im Umfang von 60 Stunden.

Im Rahmen der Lehrveranstaltung lernen Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die wichtigsten Grundlagen des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ des Landes Sachsen-Anhalt kennen. Auf der Grundlage des Curriculum Sachsen-Anhalts wird immer ein Bezug zur pädagogischen Praxis gesucht, um die Anschaulichkeit der jeweiligen Inhalte zu verstärken. Im Erfahrungsaustausch lernen die Sie Ursachen von Problemen, mit denen sie im Arbeitsalltag konfrontiert sind, objektiv zu betrachten und Lösungsansätze zu finden. Sie leiten daraus eigene Handlungskonzepte für die Gestaltung von Bildungsprozessen mit Kindern ab.

Über die Module des 60-Stunden-Programms hinaus bieten wir folgende Zusatzmodule an:

  • Kinderschutz
  • Qualitätsmanagement
  • Recht
  • Lernen und Spielen.

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Durchführung

Der Qualifizierungslehrgang (60-Stunden-Programm) findet an acht Veranstaltungstagen und das erweiterte Programm (94-Stunden-Programm) an insgesamt dreizehn Veranstaltungstagen jeweils freitags (i.d.R. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr) in Magdeburg statt. Für die Durchführung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erforderlich.

Qualifizierungsentgelt

Das Entgelt für die Qualifizierung beläuft sich für das 60-Stunden-Programm (Module 1 bis 6) auf 610,00 Euro. Für das erweiterte Programm (Module 1 bis 10) beträgt das Entgelt 1.300 Euro.Die Kursgebühr ist nach der Hälfte der angesetzten Kurslaufzeit, nach Rechnungslegung, zu entrichten. Für die Rechnungslegung ist zusammen mit der Anmeldung das Kostenübernahmeformular sowie ggf. die Kostenübernahmeerklärung ausgefüllt einzureichen. Eine Teilfinanzierung der Kursgebühren ist für Erwerbstätige über das Bundesprogramm „Bildungsprämie – Bildungsgutschein“ möglich.

ModulDatumUhrzeit
Bildungsauftrag22.09.202308:30-15:30 Uhr
Förderung Frühkindliche Bildung29.09.202308:30-15:30 Uhr
Förderung Frühkindliche Bildung06.10.202308:30-15:30 Uhr
Beobachtung und Dokumentation13.10.202308:30-15:30 Uhr
Förderung Frühkindliche Bildung03.11.202308:30-15:30 Uhr
Pädagogische Professionalität10.11.202308:30-15:30 Uhr
Eltern als Partner17.11.202308:30-15:30 Uhr
Gestaltung von Übergängen24.11.202308:30-15:30 Uhr